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Möchten Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen oder mieten?
In beiden Fällen ist eine Beratung und Besichtigung durch einen Sachverständigen für Bautenschutz zu empfehlen.
Meistens sind die Häuser oder Wohnungen zum Zeitpunkt der Besichtigung noch möbliert. Als Laie erkennt man nicht sofort die versteckten Schwachstellen oder Mängel. Dann sollten Sie sich auf jeden Fall Hilfe zu Rate ziehen.
Dirk Dehne ist ein von der Handwerkskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.
Erstellung von Gerichts-, Privat- und Versicherungsgutachten
über:
- Bituminöse Außenabdichtungen
- Balkonsanierungen
- Abdichtungen von Außentüren (z. B. Haus- und/ oder Terrassentüren)
- Mangelhafte oder sogar fehlende Horizontalsperren gegen aufsteigende Feuchte
- Schimmelbefall in Innenräumen
- Schimmelanalysen
- Heiz- und Lüftungsverhalten
Dies gehört zu einem Gutachten:
- Vorhandene Mängel werden festgestellt und dokumentiert
- Ursachen der Mängel und Schäden werden untersucht
- Mängelbeseitigungsmaßnahmen werden empfolen
- Kosten der Mängelbeseitigungsmaßnahmen werden ermittelt
Ich weise auf folgendes hin:
- Privatgutachten sind nicht bindend. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, muss das Gericht sowie auch der Antragsgegner mein Gutachten nicht zwingend annehmen.
- Meine Sachverständigentätigkeit ist lediglich auf den Bereich „Bautenschutz“ beschränkt.
Sollten Fragen, Probleme oder Beanstandungen an Holz-Bauteilen bestehen, so wenden Sie sich bitte an einen Sachverständigen-Kollegen für den Bereich Zimmerei / Dachdeckerei.
Näheres und Adressen finden Sie unter: www.hwk-hannover.de
Kostenlose Schadensanalyse
Erkannte Schäden werden für Sie dokumentiert.
Absoluter
Festpreis
Sie bekommen ein faires Angebot mit absoluter Kostensicherheit.
Schont das
Mauerwerk
Sorfältige Ursachen- und Schadensanalyse Ihrer Hauswände.
Bundesweite Schadensanalyse
Sachverständiger Dirk Dehne steht Ihnen deutschlandweit zur Verfügung.
Gutachten als Beweissicherung
Im Rahmen von Beweissicherungen, dienen Gutachten zum späteren Beweis über die Ausführung bzw. der Zustand der Bauwerke bezüglich vorhandener Mängel und Schäden zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung. Beweissicherungen sind zu empfehlen, wenn beispielsweise durch den Baufortschritt Mängel nur noch eingeschränkt festzustellen sind (z. B. die bituminöse Abdichtung vor dem anbringen der Perimeterdämmung im erdberührten Bereich).
![](https://dehne-sv.de/wp-content/uploads/2022/09/weitersagen.jpg)
WEITERSAGEN? IST ERWÜNSCHT.